Physikalische Therapie

Maßnahmen der Physikalischen Therapie entfalten ihre Wirkung insbesondere nach physikalisch-biologischem Prinzip durch überwiegend von außen vermittelte kinetische, mechanische, elektrische und thermische Energie.
Zu den Maßnahmen der Physikalischen Therapie gehören die in den §§ 18 bis 25 des HeilMittelKatalogs genannten verordnungsfähigen Heilmittel. Wir bieten daraus Heiße Rolle, Fangopackungen und Kältebehandlung an.

Die in der Anlage 1 dieser Richtlinie genannten Maßnahmen:

1. deren therapeutischer Nutzen nach Maßgabe der Verfahrensordnung nicht nachgewiesen ist

2. die der persönlichen Lebensführung zuzuordnen sind

sind keine verordnungsfähigen Heilmittel im Sinne dieser Richtlinie.

Diese unterstützenden Maßnahmen bieten wir auch in der Form von Kinesiotape oder stabilisierenden Tapes mit sogenanntes Leukotape an. Die erste Maßnahme legen wir als kostenlose Probe an, bei jeder Folge-Maßnahme gilt unsere Preisliste.

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